Auch in den USA: Das Leid mit der Terminsverlegung

Auch in den USA: Das Leid mit der Terminsverlegung

Nicht nur in Deutschland gibt es immer wieder Probleme mit Terminsverlegungswünschen der Rechtsanwälte. Auch in den USA gibt es Richter, deren Widerstände dagegen groß sind. Wie „Above The Law“ berichtet, beantragte die Rechtsanwältin Stacy Ehrisman-Mickle aus Georgia bei Richter Jonathan Daniel Pelletier in Atlanta, einen Anhörungstermin in einer Einwanderungssache, der auf den 7 Oktober terminiert war, zu verlegen, da sie am 12.9. ihr Kind erwartete und der Arzt ihr bescheinigt hatte, dass sie 6 Wochen nach der Niederkunft nicht arbeiten dürfe. Der Richtere wies den Terminsverlegungsantrag mit der kurzen Begründung zurück, dass das kein ausreichender Grund sei und der Anhörungstermin vor der Annahme des Mandats festgelegt worden sei.

Den Verlegungsantrag hatte sie am 8. September gestellt, die Ablehnung des Richters datierte am 2.10., also nicht einmal eine Woche vor dem Termin.Der Einzelanwältin blieb also nur die Wahl, die Mandanten vor Gericht allein zu lassen oder aber das Neugeborene mitzunehmen.Nach Rücksprache mit dem Kinderarzt erntschied sie sich für die zweite Variante und erschien mit dem Baby in einerm Tragetuch vor der Brust bei Gericht. Als die Anwältin mit dem Kind bei Gericht erschien, war der Richter empört und beschimpfte sie, es sei völlig unpassend, mit dem Kleinkind vor Gericht zu erscheinen. Er stellte in Frage, dass Kinderkrippen keine Kinder unter 6 Wochen aufnehmen würden und stellte auch die mütterliche Verantwortung der Anwältin in Frage, indem er unterstellte, der Konderarzt müsse doch entsetzt sein, dass sie das Kind so vielen Kranheitskeimen bei Gericht aussetzen würde.

Die Anwältin ließ sich davon aber ncith einschüchtern und hat bei den zuständigen Behörden Beschwerde gegen den Richter eingelegt.

Gerfried Braune

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