Atomalarm in der Anwaltskanzlei

Atomalarm in der Anwaltskanzlei

Sage noch mal einer, der Anwaltsberuf sei langweilig. Ein Anwalt aus Saarbrücken, der zum Betreuer eines 61-Jährigen bestellt war, hatte bei der Wohnungsauflösung ein Kästchen mit einem kupferfarbenen Draht gefunden. Er nahm das Kästchen mit in die Kanzlei, um bei dem Betreuten nachzufragen, was es damit auf sich hat. Der Betreute erklärte dem Anwalt, dass es sich um Plutonium handele. Der Rechtsanwalt alarmierte daraufhin sofort die Polizei und die Feuerwehr. Die Kanzlei wurde evakuiert und alle Personen, die mit der Kanzlei Kontakt hatten, wurden auf Kontamination überprüft. Niemand war verseucht und der Feuerwehreinsatz wurde denn auch schnell beendet.

Nun rätselt man, wer den Einsatz von Spezialfahrzeugen, Feuerwehrleuten, Polizei und Krankenwagen bezahlen muss. Und ach ja, der betreute (alte, wie im Artikel der Saarbrücker Zeitung steht, würde ich nicht sagen, ich bin auch 61) Mann ist geistig verwirrt – wer hätte das gedacht?

Quelle: Saarbrücker Zeitung

Gerfried Braune

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4 Gedanken zu „Atomalarm in der Anwaltskanzlei
  • Jens 27. März 2013 um 23:47 Uhr

    Wer die Musik bestellt, muss sie bezahlen. Der Anwalt, der ohne nachzudenken Alarm geschlagen hat – Plutonium steht ja nicht mal eben so bei einem Rentner im Kühlschrank – , wird das also bezahlen müssen.

  • dzp 28. März 2013 um 11:17 Uhr

    Neugierige Frage – war es denn jetzt Plutonium oder nicht?

  • Gerfried Braune 28. März 2013 um 12:05 Uhr

    Wohl nicht, da sonst keine Entwarnung gegeben worden wäre!

  • Mitlesender 28. März 2013 um 14:09 Uhr

    Wer das bezahlen wird? Na der Steuerzahler! Denn der Anwalt hat richtig und konsequent gehandelt.

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