Artikel über angebliche Vertragsschlüsse im Telefonmarketing

Artikel über angebliche Vertragsschlüsse im Telefonmarketing

Durch Zufall bin ich über die Homepage des Juristischen Internetprojekts der Uni Saarbrücken auf einen in meinen Augen sehr guten Artikel von Jan Fritz Geiger über Aufgedrängte Vertragsschlüsse durch Zusammenwirken von Adresshandel, Telephonmarketing und angemaßten Einzugsermächtigungen gestoßen.

Bedenklich ist allenfalls die Meinung des Verfassers in dem einen Punkt, dass der Widerruf gemäß Fernabsatzgesetz auch noch nach längerer Zeit erklärt werden könne, da das Bestätigungsschreiben mit der Widerrufsbelehrung meist nur als Einwurfeinschreiben oder gar per normaler Post versandt wird. Das Unternehmen könne den Zugangsnachweis so nicht führen. Allerdings bleibt bei dieser Einstellung die prozessuale Wahrheitspflicht auf der Strecke.

Ansonsten ist es ein sehr praxisorientierter Artikel.

Gerfried Braune

Assessor jur. & zertifizierter Mediator Ringstr, 49, 66130 Saarbrücken, Telefon +49 6893 986047 Fax +49 6893 986049, Mobil +49 151 40 77 6556

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