Anwaltswitz aus Frankreich: Anwalt und Spermium

Anwaltswitz aus Frankreich: Anwalt und Spermium

Was ist der Unterschied zwischen einem Anwalt und einem Spermium?

– Beide haben eine Chance von 1 zu 3.000.000 ein menschliches Wesen zu werden!

Geklaut bei Jean de Valon, Avocat aus Marseille hier

Gerfried Braune

Assessor jur. & zertifizierter Mediator Ringstr, 49, 66130 Saarbrücken, Telefon +49 6893 986047 Fax +49 6893 986049, Mobil +49 151 40 77 6556
2 Gedanken zu „Anwaltswitz aus Frankreich: Anwalt und Spermium
  • RA Schmenger 2. Januar 2012 um 16:40 Uhr

    Ja. Sehr lustig. Aber was ist nun der Unterschied?

    Fragt einer, der es zwei mal geschafft hat.

  • M. Rath 3. Januar 2012 um 08:37 Uhr

    Zwei zweifelnde Anmerkungen. Zunächst glaube ich mich daran erinnern zu können, den Witz zuerst in einer US-amerikanischen Anwaltsserie aufgeschnappt zu haben. Bei der bekannt autoaggressiven Witzkultur der US-Advokaten gehört er auch dort hin. Man darf vielleicht bei der Quelle ein Fragezeichen setzen.

    Ein zweiter Punkt betrifft die Wahrscheinlichkeit, dass aus einem Spermium ein menschliches Wesen wird. (Dass es sich um menschliche Spermien handelt, setzen wir einmal stillschweigend voraus, wir wollen es mit der Rosinenscheißerei ja nicht übertreiben.) Nach Angaben der Wikipedia enthält ein Ejakulat zwischen 20 und 150 Millionen Spermien. Würde die Wahrscheinlichkeit bei 1:3.000.000 für Zeugung/Empfängnis liegen, müssten schon die Bemühungen spermatös Minderbemittelter bei rund sechs Kindern je Beiwohnung liegen. Und auch das natürlich nur, wenn biblisch-sittenstreng (1 Mose 38), also ökonomisch, mit der kontaminösen Substanz verfahren würde.

    Ich hoffe ja nur, dass sich das Vergessen von ein paar Nullen bei unseren französischen Freunden auf den Bereich erotischer Selbstüberschätzung beschränkt – wenn es um die Unfallwahrscheinlichkeit von Atomkraftwerken geht, wäre das schon übler.

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