Anwaltsmarketing per Post

Anwaltsmarketing per Post

Nicht teure Webseiten, nicht Kanzleifaltblätter ebensowenig der teure Anwaltsschreibtisch, sondern die täglichen Briefe, die der Anwalt verschickt, sind das beste (und preiswerteste) Marketingmittel für die Anwaltskanzlei. Dies wird (leider zu oft) noch wenig beachtet.

Die Wirksamkeit des Briefes fängt beim Briefkopf an. Ein professionell gestalteter Briefkopf sollte schon sein, um auch beim Mandanten (oder dem Gegner als potentiellen Mandanten – natürlich nicht in derselben Sache) einen professionellen Eindruck hervorzurufen. Leider findet man immer wieder selbst mit der Textverarbeitung zurechtgezimmerte Briefköpfe, die vom Aussehen her an Nadeldruckerzeiten erinnern. Nichts gegen in der Textverarbeitung erstellte Briefköpfe. Sie müssen nicht gedruckt sein. Sie sollten aber gut gestaltet sein. Hier einen Grafiker zu Rate zu ziehen, ist sicherlich gut investiertes Geld.

Selbstverständlich sollte sein, dass der Brief frei ist von Schreibfehlern, was in Zeiten der Rechtsschreibkorrektur eigentlich nicht zu schwer sein sollte. Die Schriftgröße sollte 11 pt. nicht unterschreiten, aber auch nicht zu groß sein. Flatterrand rechts ist in der Regel besser zu lesen als ein Blocksatz.

Die Aufteilung des Raums auf dem Brief sollte nicht nur unter inhaltlichen sondern auch unter gestalterischen Gesichtspunkten überprüft werden. In unserer Kultur werden Briefe zunächst einmal von links oben nach rechts unten überflogen. Damit der Brief in Erinnerung bleibt beziehungsweise überhaupt gelesen wird, ist es sinnvoll, Eye-catcher in den Brief einzubauen. Auch diese müssen so angeordnet sein, dass sie im Überfliegen erfasst werden und an der richtigen Stelle zum Lesen animieren.

Der erste Blickfang kann die Betreffzeile sein. Hier ist ein kurzer (knackiger) Hinweis auf den Inhalt und Zweck des Briefes durchaus angebracht und erregt Aufmerksamkeit (z.B. „Das Gericht hat Termin bestimmt“ bei einer Terminsmitteilung). Bei längeren Briefen sind auch Zwischenüberschriften angebracht. Aufmerksamkeit erregt auch ein Nachsatz (früher Postscriptum) nach der Unterschriftszeile.

Absätze sollten nicht zu lang sein, damit die gute Lesbarkeit erhalten bleibt. Kurze Sätze (eine Aussage pro Satz) und keine Schachtelsätze und das Weglassen von Füllwörtern sind ein Muss.

Der Stil des Briefes sollte sich an zwei Kriterien ausrichten: Einmal dem Empfänger und zum anderen der Kanzlei. Hans-Peter Förster hat hier mit seiner Vierfarbenlehre eine gute Möglichkeit geschaffen, die Sprache zu differenzieren: blau für rational (Information), grün für konservativ (Garantie), gelb für inspirativ (Erlebnis) und rot für emotional (Kontakt). Es geht einmal darum, den Briefempfänger hier richtig anzusprechen, je nach dem Ziel, das mit dem Brief erreicht werden soll (Nein, Anwälte informieren nicht nur, sie schaffen auch Beziehungen zum Mandanten und wollen ihn ansprechen). Zum anderen ist auch die Frage, wo die Kanzlei positioniert werden soll. Wenn sich die Kanzlei als konservative Anwaltskanzlei versteht, passt dazu ein entsprechend gestalteter Briefkopf und ein Schreibstil, der dazu passt (überwiegend sachlich und konservativ). Eine Kanzlei, die sich modern und fortschrittlich-kreativ versteht, wird auch von der Sprache her einen anderen Schreibstil bevorzugen (müssen). Dem interessierten Leser seien hier die Veröffentlichungen von Hans-Peter Förster empfohlen, hier reicht der Raum nicht, um näher auf die Vierfarbenlehre einzugehen.

Wichtig ist es schlussendlich, sich beim Diktieren und Schreiben immer bewusst zu sein, dass jeder Brief eine Marketingmaßnahme darstellt, ob man will oder nicht, Mit ein wenig Überlegung, kann man dieses Marketingwerkzeug zum eigenen (wirtschaftlichen) Vorteil nutzen und Neumandate akquirieren und vorhandene Mandanten an sich binden.

Gerfried Braune

Assessor jur. & zertifizierter Mediator Ringstr, 49, 66130 Saarbrücken, Telefon +49 6893 986047 Fax +49 6893 986049, Mobil +49 151 40 77 6556
2 Gedanken zu „Anwaltsmarketing per Post
  • Rechtsanwalt Daniel Nierenz 18. August 2009 um 17:09 Uhr

    Das sind gute und wichtige Hinweise, die wir in unserer Kanzlei gerne übernehmen wollen. Vielen Dank dem Autor.

  • Weikopf 19. August 2009 um 10:31 Uhr

    Und nicht zu vergessen: Man sollte unnötige Anglizismen vermeiden.
    Dies gilt im übrigen auch für Beiträge im Blog.

    Was um Himmelswillen sind „Eye-catcher“, die man einbauen sollte?

    Ansonsten ist es ein lesenswerter Beitrag.

Kommentar verfassen

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner