Anschnallpflicht für Hunde?

Anschnallpflicht für Hunde?

…besteht nicht. Allerdings stellt ein Hund im Auto in der Straßenverkehrsordnung eine Ladung dar, die so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können (§ 22 StVO). Ferner regelt § 23 StVO, dass der Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.

Ein Verstoß gegen diese Vorschriften ist gemäß § 49 Abs. 1 Ziff. 21 und 22 StVO mit einem Bußgeld belegt, das bei Gefährdung bis zu 50 € beträgt und 3 Punkte in Flensburg einbringt.

Eine ordnungsgemäße Sicherung eines Hundes im Auto sollte aber nicht nur aufgrund der verkehrsrechtlichen Vorschriften erfolgen. Ein Hund von 20 kg Gewicht wird bei einem Aufprall mit einer Geschwindigkeit von nur 50 km/h bereits zu einem Geschoss mit einer Durchschlagskraft von 600 kg. Eine Sicherung des Hundes ist daher Sowohl im eigenen Interesse als auch im Interesse des Hundes geboten. Unabhängig davon stellt ein frei im Innenraum sitzender Hund eine Gefahr dar. Hunde wissen nicht, dass Sie als Fahrer nicht begeistert sind, wenn der Hund Ihnen plötzlich auf den Schoß springt und ihnen eventuell die Sicht wegnimmt. Auch Ihre Haftpflicht- oder auch die Kaskoversicherung sind davon nicht begeistert und stufen ein derartiges Vorkommnis als grob fahrlässig ein, was sie den Versicherungsschutz kosten kann.

Die Art der Sicherung hängt natürlich von der Größe und dem Temperament ihres Hundes ab. Am sichersten sind fest verankerte Transportboxen im Laderaum eines Kombi. Auch ein festes Metallgitter zwischen Laderaum eines Kombi und der Rücksitzbank ist ausreichend, wobei die oft serienmäßig vorhandenen Netze in der Regel nicht ausreichen. Es gibt auch für kleinere Hunde Transportboxen für den Rücksitz. Sie können einen Hund auch durch einen Sicherungsgurt, der entweder am Sicherheitsgurt befestigt ist oder in das Gurtschloss eingeklinkt wird, befestigen, wobei dieser Sicherungsgurt natürlich nicht an einem Halsband sondern an einem Hundegeschirr befestigt wird.

Auf keinen Fall gehört ein Hund auf den Schoß des Fahrers oder Beifahrers oder in den Fußraum. Unabhängig von dem (auch bei einem erzogenen Hund) unberechenbaren Verhalten, wissen sie nicht, wie ihr Hund reagiert, wenn er zwischen ihnen und dem Airbag eingeklemmt wird.

Gerfried Braune

Assessor jur. & zertifizierter Mediator Ringstr, 49, 66130 Saarbrücken, Telefon +49 6893 986047 Fax +49 6893 986049, Mobil +49 151 40 77 6556
2 Gedanken zu „Anschnallpflicht für Hunde?
  • Christian 20. Juli 2010 um 17:02 Uhr

    Sehr guter Artikel!

    Hunde sollten im Auto gesichert werden. Das dient nicht nur dem Schutz der menschlichen Fahrzeuginsassen sondern auch zum Schutz des Hundes. Bei einem schweren Unfall wird der Hund dies ungesichert wahrscheinlich nicht überleben. Von den rechtlichen Konsequenzen ganz zu schweigen, wenn sich herausstellt, dass der Hund der Grund für einen Unfall war.

  • Mark Danang 8. März 2012 um 17:08 Uhr

    Viel zu viele Leute lassen ihren Hund einfach unangeschnallt auf dem Sitz liegen… selbst wenn der Hund niemanden bei einem Unfall verletzt, hat er selber kaum eine Chance. Ich finde, die Hunde sollten so gut es geht gesichert werden – zu ihrem eigenen Schutz. Ein Gurt schützt nur die anderen Insassen, der Gurt ist ja beim Hund ohne Gurtstraffer usw. usf. und für den Hund sieht es bei einem Unfall sehr schlecht aus. Die beste Alternative ist sicherlich eine Box, die im Kofferraum fixiert wird.

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