Monat: Dezember 2018

Das Fortbildungsprogramm für das erste Halbjahr 2019

Mediatoren, gleich ob zertifiziert oder nicht, sind verpflichtet, sich fortzubilden. Wir haben uns wieder Mühe gegeben, Ihnen ein vielfältiges Angebot an Fortbildungen zu bieten. Neu im Programm haben wir ein „Brunchinar“, ein Seminar zum Thema Marketing für Mediatorinnen und Mediatoren in kreativer Weise gekoppelt mit einem Sonntagsbrunch.

Der Beratungsanwalt in der Mediation

§ 2 Abs. 6 des Mediationsgesetzes verpflichtet den Mediator dazu, dafür zu sorgen, dass die Medianden die Abschlussvereinbarung in Kenntnis der Sachlage treffen und ihren Inhalt verstehen. Dies war bereits vor Erlass des Mediationsgesetzes einer der Grundsätze der Mediation, nämlich der Grundsatz der Informiertheit.
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