Monat: November 2014

Nun auch mal was positives

Unter dem Titel „Es ist eigentlich noch schlimmer!“ hatte ich mich darüber beschwert, dass Gerichte und auch Justizministerien immer noch mit gerichtsinterner oder gerichtsnaher Mediation werben. Hierbei hatte ich auhc das Landessozialgericht Saarland erwähnt, das auf der Homepage unter dem Stichwort Mediation auch noch der Flyer zur gerichtsnahen Mediation im Saarland zum Download angeboten wird.

Es ist eigentlich noch schlimmer!

Vor einigen Tagen hatte ich hier über das Justizministerium Meck-Pomm berichtet, das sich damit brüstet, Richter zu Mediatoren auszubilden und Mediationen an den Gerichten durchzuführen. Aber das war eigentlich nur die Spitze eines Eisbergs. Offenbar sind viele Gerichte der Meinung, dass Gesetze für sie nicht gelten. Dabei ist die Gesetzeslage doch eindeutig. § 9 Abs.

Wir nehmen ihnen nichts weg!

Das Verhältnis zwischen Rechtsanwälten und Mediatoren ist meist nicht so innig (es sei denn, die Mediatorin oder der Mediator ist selbst Anwältin oder Anwalt). Das liegt einmal daran, dass zwischen den beien Professionen ein Konkurrenzdenken besteht und zumindest bei nichtmediatorischen Anwälten die Meinung vorherrscht, die Mediatoren bieten hier etwas an, was die Rechtsanwälte eigentlich schon

Was soll das Gejammer?

Schaut man sich die Diskussionen um den Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Ausbildungsverordnung für zertifizierte Mediatoren (ZMediatAusbV) einmal an, muss man über manche Angriffspunkte den Kopf schütteln. Immer wieder wird bemängelt, dass die MediatorInnen, um ihre Zertifizierung zu behalten, 4 Fälle in zwei Jahren nachweisen müssen, also zwei Fälle im Durchschnitt pro Jahr. Bei den in
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