Monat: März 2013

Es muss nicht immer ein Gutachten sein

Ist der wirkliche Kindeswille zuverlässig durch den Verfahrensbeistand und eine richterliche Kindesanhörung aufgeklärt worden, so ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens hierzu regelmäßig nicht erforderlich. Das ist der Leitsatz einer Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 5.3.2013, Aktenzeichen 6 UF 48/13.

Atomalarm in der Anwaltskanzlei

Sage noch mal einer, der Anwaltsberuf sei langweilig. Ein Anwalt aus Saarbrücken, der zum Betreuer eines 61-Jährigen bestellt war, hatte bei der Wohnungsauflösung ein Kästchen mit einem kupferfarbenen Draht gefunden. Er nahm das Kästchen mit in die Kanzlei, um bei dem Betreuten nachzufragen, was es damit auf sich hat. Der Betreute erklärte dem Anwalt, dass

Die Versicherung wollte es aber wissen

Am 14.11.2009 sollte sich auf dem Großen Markt in Saarlouis, einem sehr belebten Parkplatz mitten in der City, ein Verkehrsunfall dergestalt stattgefunden haben, dass der Fahrer eines Dienstfahrzeugs beim Ausparken das ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeug des Klägers beschädigt hatte. Die Versicherung bestritt, dass sich der Unfall überhaupt ereignet habe und dass der Kläger überhaupt Eigentümer des

Sonst hätte ich es nicht gewusst

Wenn nicht ein kluger Waldarbeiter darauf aufmerksam gemacht hätte, dass der gefällte Baum dort zu Ende ist hätte ich mich nur gewundert, dass da was fehlt. Waldspaziergänge mit den Hunden machen einfach klug!

Der Do-It-Yourself-Mandant

In den Vereinigten Staaten greift das Angebot von sogenannten „unbundled legal Services“ um sich, das heißt, das die Anwälte dort nur Teilbereiche der gesamten anwaltlichen Leistung verkaufen und die Mandanten den Rest selbst erledigen. Welche Leistungen können aus dem Gesamtbündel der anwaltlichen Vertretung des Mandanten herausgelöst werden?

Passt ja noch zum Wetter: Winterbetrieb der Waschanlage

Der Kläger wollte mit seinem Mercedes-Benz in die Waschanlage fahren. Es war der 15.1.2011 und die Waschanlage befand sich im Winterbetrieb. Es handelt sich um eine Waschanlage, die vom Kunden zu bedienen ist. Er fährt sein Auto rein, verlässt die Waschanlage und startet die Autowäsche. Im Winterbetrieb werden zur Vermeidung von Eisbildung jeweils die Tore

Erst einbauen, dann bezahlen

Eine Vereinbarung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Küchenlieferanten, dass der gesamte Kaufpreis bei Anlieferung der Küche zu zahlen ist, ist unwirksam. Dies ist die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs in einem Urteil des VII. Zivilsenats vom 7. März 2013 – VII ZR 162/12  (siehe Pressemitteilung 37/13).
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