Wenigstens ein kleines Vergütungspflaster
Wir alle wissen, wie überaus lukrativ Beratungshilfemandate sind. Ebenso wissen wir, wie gern die Rechtspfleger noch an dem ohnehin minimalen Gebührenaufkommen herum schnippeln. So erging es auch einem Rechtsanwalt, dessen Mandanten das Amtsgericht Kirchheim/Teck einen Beratungshilfeschein für die Angelegenheiten „Trennung, Scheidung und Folgesachen“ erteilt hatte. Der Anwalt hatte seinen Mandanten zur Scheidung, zum persönlichen Verhältnis