Wenn’s auf dem Parkplatz kracht
Die Anwaltskanzlei Ferner weist hier auf ihrem Blog auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 11.09.2012 hin. Dort wurde entschieden, dass jeder die Hälfte des Schadens tragen muss, wenn zwei Fahrzeuge auf einem Parkplatz rückwärts fahren, der eine auf der Fahrbahn und der andere aus einer Parklücke, und hierbei kollidieren.