Wer kommt denn auf so eine Idee?
Legal Tribune Online berichtet hier von einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10.08.2012 (Aktenzeichen 20 A 1240/11 bisher noch nicht in der Rechtsprechungsdatenbank veröffentlicht). Einem Mann, der einen „Tatooservice für Tiere“ angemeldet hatte, wollte einem Pferd eine „Rolling-Stones-Zunge“ tätowieren. Dies hat ihm nun das OVG NRW untersagt. Das Tätowieren von Tieren sei mit dem Tierschutzrecht