Monat: Mai 2012

Tolle Argumentation

Manche Argumentation muss man sich schon auf der Zunge zergehen lassen. Da wird der frühere Kultusminister des Saarlandes, Jürgen Schreier (CDU), der sich in den politischen Vorruhestand begeben hatte und seit November 2009 Geschäftsführer von Saartoto neben Michael Burkert (SPD), mit einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 300 €, also insgesamt 24.000 € wegen

Kein ernstlicher Zweifel

Hier hatte ich einmal über die Idee gepostet, dass ein Hundehalter gegen den Hundesteuerbescheid geklagt hatte, weil er meinte, Hundesteuer sei keine örtliche Aufwandssteuer. Heutzutage fehle der örtliche Bezug, weil Hunde über die Gemeindegrenzen hinweg mitgenommen würden.

Mediation am Bau

Baustreitigkeiten haben ein immanentes Problem: Sie dauern zu lange. Gerade bei größeren Baumaßnahmen hat man in aller Regel nicht die Zeit, erst ein langes Gerichtsverfahren mit Beweisaufnahme durch Sachverständige abzuwarten. Oft bedarf es kurzfristiger Entscheidungen, die mit den herkömmlichen juristischen Maßnahmen nicht zu schaffen sind. Selbst ein selbstständiges Beweisverfahen bei Gericht dauert mit der Einholung

Frankreich: Keine Strafbarkeit der sexuellen Belästigung mehr

Der französische Verfassungsrat hat den Artikel 222-33 des Strafgesetzbuches (Code pénal) mit sofortiger Wirkung aufgehoben, weil er dem Grundsatz „nulla poena sine lege“ widerspricht. Die Vorschrift lautete wie folgt: Le fait de harceler autrui dans le but d’obtenir des faveurs de nature sexuelle est puni d’un an d’emprisonnement et de 15.000 euros d’amende (Die Belästigung

Schon die zweite Ohrfeige fürs Familiengericht

Nie kann man es dem Familiensenat des Saarländischen Oberlandesgerichts Recht machen, wird sich der zuständige Richter (oder Richterin) gesagt haben, als ihm ein Verfahren schon zum zweiten Mal um die Ohren flog.Erst hatte das Oberlandesgericht das Familiengericht angewiesen, das Umgangsrechtsverfahren mit äußerster Beschleunigung weiterzubetreiben (siehe hier und hier mein Blogbeitrag dazu). Dann hat das Gericht

Ein Ziel sollte man haben

…oder mehrere. Das Problem vieler Konflikte ist es, dass die eigenen Ziele nicht klar sind. Es ist dann Aufgabe des Mediators, in der Mediation die Beteiligten dabei zu unterstützen, über ihre Ziele klar zu werden. Klar ist nur eins: Der Anspruch ist nicht das Ziel!

Es wird nicht alles besser

Mitte der achtziger Jahre hatten wir in unserer damaligen Kanzlei eine anwaltssoftware und Rechner von Nixdorf. Der Rechner hatte etwa die Ausmaße eines großen Kühlschranks und war mit Terminals verbunden. Die mit der Anwaltssoftware verbundene Textverarbeitung war – wie damals noch üblich –  keine Wysiwig (what you see is what you get) Anwendung. Aber einen

Auch keine Vollstreckung wegen einer Forderung aus unerlaubter Handlung während der Wohlverhaltensphase

Man kann es ja mal versuchen, dachte ein Gläubiger, dem eine Forderung aus unerlaubter Handlung zustand. Er hatte diese Forderung als solche im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners angemeldet. Er beantragte und erhielt nach Abschluss des Insolvenzverfahrens aber vor Beendigung des Restschuldbefreiungsverfahrens einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, mit dem er das Arbeitseinkommen des Schuldners pfändete.

Du hast angefangen!

Eigentlich ist die Frage, wer angefangen hat, für einen Mediator absolut irrelevant. Auch die Beantwortung dieser Frage würde keinen Deut zur Lösung eines Konflikts beitragen. In der Regel (von Ausnahmen abgesehen) lässt sich diese Frage auch nicht wirklich beantworten.
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