Ausritt in die Treibjagd
Kein Schmerzensgeld erhielt eine Reiterin, deren Pferd angeblich wegen eines Schussgeräuschs scheute, wodurch sie stürzte und sich verletzte. Die Klägerin und ihre Freundin unternahmen einen Ausritt. Nach der Hälfte der Wegstrecke hörten Sie einen Schuss, setzten den Ausritt trotzdem fort. Kurz darauf scheute das Pferd der Klägerin. Die Klägerin verlor den Halt, stürzte und verletzte