Monat: September 2009

Bundesgerichtshof: Zustellung nach 13 Monaten immer noch „demnächst“

Die rechtzeitige Einreichung eines Güteantrages hemmt die Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Anlageberatung auch dann, wenn die Bekanntgabe des Antrags durch die Gütestelle erst 13 Monate später veranlasst wird. Dies hat der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 22.09.2009 (Aktenzeichen XI ZR 230/08) entschieden.

Sind die saarländischen Gerichte alle in Urlaub?

Für meinen Blog beobachte ich natürlich auch immer die Rechtsprechung der saarländischen Gerichte. Die Zivilgerichte sind aber offenbar seit Ende Juli in Urlaub oder haben keine Interessanten Fälle. Seit dem 30.7.09 hat kein Zivilgericht mehr eine Entscheidung veröffentlicht. Gearbeitet wird offenbar allein bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Mediation: Grundsatz der Vertraulichkeit oder es bleibt unter uns

Vertraulichkeit ist einer der zentralen Grundsätze des Mediationsverfahrens. Die Beteiligten des Verfahrens können nur dann offen über ihre Interessen verhandeln, wenn sie sicher sein können, dass nichts von dem gegen sie verwandt werden kann. Gerade in der Familienmediation geht es auch darum, Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse zu klären. Auch hier ist gegenseitige Offenheit unabdingbare Voraussetzung für

Seminar: Moderation für Juristen

Am 22./23. Oktober 2009 bieten wir ein Seminar zum Thema Moderation für Juristen in Saarbrücken an. Das Seminar findet jeweils von 9 Uhr bis 17 Uhr statt. Im Seminarpreis von 670 € ist auch ein genussreiches Abendmenü in einem der kreativsten Restaurants in Saarbrücken, der Cuisine Philipp, am 22.10.2009 eingeschlossen.

Neutralität in der Mediation

Die Neutralität/Allparteilichkeit des Mediators ist einer der Kernpunkte der Mediation. Dies bedeutet, dass der Mediator inhaltlich neutral bleibt. Der Mediator – auch der anwaltliche Mediator – wird keine eigenen Lösungsvorschläge einbringen. Er wird auch Lösungsvorschläge der Konfliktbeteiligten nicht kommentieren oder bewerten.

18. EDV-Gerichtstag – interessante Themen

Vom 23. bis zum 25.9.09 findet der 18. EDV-Gerichtstag hier in Saarbrücken statt. Ich werde an dem Arbeitskreis „Die ergonomische E-Akte“ teilnehmen, auch wenn die parallele Veranstaltung der Europäischen EDV-Akademie des Rechts (EEAR) mit Informationen zum rechtsverbindlichen Scannen/ersetzenden Scannen auch interessant wäre. Danach besuche ich die Veranstaltung der freien juristischen Internetprojekte. Hier geht es neben

Mediation – rechtlicher Rahmen

Auch Mediation ist nicht frei von rechtlichen Rahmenbedingungen. Diese waren früher teilweise umstritten, insbesondere die Frage, ob Mediation den Anwälten vorbehalten ist. Dies hat der Gesetzgeber zugunsten der nichtanwaltlichen Mediatoren entschieden. Gemäß § 2 Abs. 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) sind die Mediation und jede vergleichbare Form der alternativen Streitbeilegung, sofern die Tätigkeit nicht durch rechtliche

Warum sollen Anwälte weniger verdienen als Richter?

Vorgestern hatte ich einen Beitrag über den Stundensatz geschrieben, den ein Anwalt verlangen muss, um auch ein Richtergehalt zu kommen. Sicherlich kann man an der von mir vorgenommenen Berechnung in der einen oder anderen Hinsicht Kritik üben. Was mich aber erstaunt hat, ist der Vorwurf, dass es offenbar absolut vermessen ist, überhaupt ein Richtergehalt als

Vergangenheit oder Zukunft?

Grundlage juristischer Entscheidungen ist normalerweise die Vergangenheit. Prozesse werden entschieden, indem geklärt wird, was in der Vergangenheit war, ggfls. durch eine Beweisaufnahme. Juristen gehen dabei davon aus, dass es die eine (richtige) Wahrheit gibt, die herausgefunden werden muss.

Welchen Stundensatz muss ein Rechtsanwalt berechnen, um auf ein Richtergehalt zu kommen?

Die Gebührenvorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sind als Grundlage für eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Kalkulation völlig ungeeignet, da sie vom tatsächlichen Aufwand eines Mandats völlig losgelöst sind. Zudem beruht das System des RVG (zumindest im Zivilprozess) auf einer Mischkalkulation, die nur dann stimmt, wenn die Mischung aus Mandaten mit niedrigen und höheren Streitwerten stimmt, da der Ertrag
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