Monat: Juni 2009

Begrenztes Realsplitting und Verjährung

Beim Ehegattenunterhalt lassen sich mit dem begrenzten Realsplitting Steuern sparen. Das begrenzte Realsplitting bedeutet, dass der Unterhaltsgläubiger den Ehegattenunterhalt als Einkommen selbst versteuert und der Unterhaltsschuldner den gezahlten Unterhalt als Sonderausgaben absetzen kann. Dies geht bis zu einem Betrag von 13.805 €. Der Unterhaltsempfänger muss hierfür seine Zustimmung erteilen. Der Unterhaltsschuldner muss die dem Unterhaltsgläubiger

Ausgerutscht in der Disko

Auf einer Lache Flüssigkeit, die sich vor einem Boxautomaten in einer Diskothek befand, rutschte ein Besucher der Diskothek aus und verletzte sich an den dort liegenden Glasscherben schwer. Der verletzte Besucher verklagte die Betreiber der Diskothek auf Schadensersatz und bekam sowohl vom Landgericht als auch vom Oberlandesgericht Karlsruhe Recht.

Arbeit, Vergnügen oder was?

„Das ist ja keine Arbeit, das macht Dir ja Spaß!“ erhielt meine Frau vor einigen Jahren von unserem jüngsten Sohn zur Antwort, als sie nicht gestört werden wollte. Darf Arbeit keinen Spaß machen oder ist das, was Spaß macht, keine Arbeit?

Erst denken, dann arbeiten

Manchmal kann man sich nur wundern: Am 22.06. hatte ich ein Mandat in einer Arbeitsrechtlichen Angelegenheit erhalten und am gleichen Tag meine Bestellung und die Klageerwiderung (per Fax) beim Arbeitsgericht eingereicht. Gütetermin war für heute (26.06.) um 11 Uhr bestimmt. Pünktlich traf ich den Mandanten beim Arbeitsgericht vor dem Sitzungssaal. Beim Blick auf die Sitzungsrolle

Abänderungsklage trotz Erklärung, derzeit keinen Unterhalt zu fordern

Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Abänderungsklage des zum Unterhalt verpflichteten entfällt nicht bereits dann, wenn der Unterhaltsgläubiger erklärt, derzeit keinen Unterhalt geltend machen zu wollen. Das hat das Saarländische Oberlandesgericht in einem Beschluss über die sofortige Beschwerde gegen einen die Prozesskostenhilfe verweigernde Entscheidung des Familiengerichts klargestellt.

Sanierung mit Ansprüchen nach § 15 AGG?

Mit einer neuen Geschäftsidee wollte sich offensichtlich in Insolvenz befindlicher Arbeitsloser sanieren: In nur drei Monaten reichte er sieben Klagen auf Schadensersatz beziehungsweise Entschädigung gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mit Gesamtforderungen von 145.500,00 € ein. Das Landesarbeitsgericht Hamburg machte dem Erfinder dieser Idee allerdings einen Strich durch die Rechnung und wies die Beschwerde gegen

BFH: Schulcafeteria des Fördervereins nicht umsatzsteuerfrei

In einem heute veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Umsätze aus der entgeltlichen Verpflegung von Lehrern und Schülern einer Ganztagesschule durch einen privaten Förderverein der Umsatzsteuer unterliegen.Kläger war ein Förderverein von Eltern eines Gymnasiums. Dieser Förderverein hatte eine Cafeteria eingerichtet, um den Schülern und Lehrern ein Mittagessen zu bieten. Das war notwendig worden,

Morgen komm ich später rein aus rechtlicher Sicht

Nicht erst seit dem Buch von Markus Albers „Morgen komm ich später rein“ besteht Interesse an alternativen Arbeitszeitmodellen. Vertrauensarbeitszeit, Freiangestellte, Easy Economy, Gleitzeiten sind Stichworte in diesem Zusammenhang. Gerade Markus Albers stellt Modelle vor, die nur noch die Arbeitsergebnisse und nicht mehr die Arbeitszeiten in den Mittelpunkt stellen.
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner